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Unsere Betreuer*innen-AGB

Wir bitten Dich, die nachfolgenden Absätze in Ruhe zu lesen und Dein Einverständnis mit Deiner Anmeldung zu bestätigen. Sie sind Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betreuer*innen und dem Jugenderholungswerk Hamburg e.V. (JEW) im Interesse der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

 

1. Sofern ich mich nach der Bewerbungsrunde für die Teilnahme an einer Ferienreise entscheide, so verstehe ich meine Anmeldung als Betreuer*in für diese Ferienfreizeit als verbindlich; bei unvorhergesehenen Ereignissen, die eine Teilnahme unmöglich machen, setze ich das JEW unverzüglich in Kenntnis.

 

2. Die Teilnahme an den Fortbildungsseminaren für die Jugendleiter*innen-Card und zur gründlichen Vorbereitung der Reise (s. Juleica-Ausbildung im „Fit für die Freizeit“-Heft) ist für mich verbindlich. Ebenso die Vor- und Nachbesprechung der Ferienfreizeit mit der pädagogischen Geschäftsführung und meinem Team.

3. In Konfliktsituationen werden das JEW und ich alles tun, um in enger Kooperation und Gesprächsbereitschaft die Probleme im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu lösen.

4. Gegen mich ist zur Zeit kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverfahren anhängig. Ein polizeiliches Führungszeugnis werde ich – falls nicht schon geschehen – umgehend vorlegen.

5. Mögliche Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit teile ich der Geschäftsführung unverzüglich mit. Falls ich an einer Selbstversorgerfahrt teilnehme, lege ich ein Gesundheitszeugnis vor.

6. Als Betreuer in bin ich Vorbild für die Kinder/ Jugendlichen und trage Verantwortung für sie. Das heißt, ich bewege mich in dem rechtlichen Rahmen, der während der Ausbildung vermittelt wird. Dies umfasst neben der Aufsichtspflicht insbesondere die Beachtung des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf den Konsum von Tabak und Alkohol und die Einhaltung der Bestimmungen zu illegalen Drogen.

7. Als Betreuer in des JEW orientiere ich mich am JEW-Betreuer*innen-Leitfaden und den darin enthaltenen pädagogischen Inhalten. Das Wichtigste im JEW sind die Kinder/Jugendlichen. Jede r Betreuer in hat dafür Verantwortung zu tragen, dass die Kinder/Jugendlichen sich erholen und entfalten können und an Seele und Körper keinen Schaden nehmen. Jede r Betreuer in sollte sich gegenüber den Kindern/Jugendlichen und anderen Betreuern innen respektvoll, fair und rücksichtsvoll verhalten.

8. Die Programmplanung wird vor der Ferienfreizeit der pädagogischen Geschäftsführung schriftlich vorgelegt. Sie bewegt sich in dem zur Verfügung gestellten finanziellen Rahmen. Nach der Freizeit werden die Erfahrungen in einem Bericht festgehalten, um die Fahrt, auch gegenüber der Behörde, zu dokumentieren und zukünftigen Freizeitteams die Vorbereitung zu erleichtern.

9. Die Kasse ist innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Reise mit dem JEW abzurechnen. Danach sind auch verauslagte Ausgaben nicht mehr ersetzbar.

10. Sämtliche Daten der Kinder und Familien behandle ich streng vertraulich und verwende sie ausschließlich zur vereinbarungsgemäßen Durchführung der Reise. An Dritte gebe ich sie nicht weiter. Nach Abschluss der Reise und dem damit verbundenen Nachtreffen ist meine Aufgabe als Betreuer*in und somit mein Kontakt zu den Kindern beendet. Ich bin verpflichtet, sämtliche Daten der Kinder, gleich auf welchem Wege ich sie erhalten habe, an das JEW zurückzugeben.

11. Die Jugendleiter*innen-Card ist an die Betreuer*innentätigkeit im JEW gebunden. Nach Beendigung meiner Tätigkeit für das JEW gebe ich die Jugendleiter*innen-Card unabhängig von ihrer Gültigkeit an das JEW zurück.

12. Ich bin damit einverstanden, dass Bildmaterial von meiner Person, das in Zusammenhang mit den Ferienaktivitäten entstanden ist, sowohl für die JEW-Fotodokumentation als auch JEW-Druckerzeugnisse und die JEW-Website genutzt werden darf. Diese Einwilligung kann von mir jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden.

13. Mit dieser Anmeldung erteile ich meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten für die Zwecke des JEW, soweit erforderlich. Darüber hinaus bin ich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten, einschließlich Telefon und E-Mail, an andere Betreuer übermittelt werden dürfen. Diese Einwilligung kann von mir jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden.

14. Das JEW unterstützt mein ehrenamtliches Engagement durch eine kostenlose Aus- und Fortbildung. Für die Durchführung einer Ferienfreizeit erhalte ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 €/Woche, weitere 20 €/Woche nach Erfüllung meiner übernommenen Verbindlichkeiten. Außerdem erhalte ich bei Besitz der Jugendleiter*innen-Card die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen. Während meiner Tätigkeit als Betreuer*in bin ich über das JEW unfallversichert. Privates Eigentum nehme ich auf eigenes Risiko mit. Nach der Freizeit erhalte ich auf Wunsch eine Bescheinigung über meine Mitarbeit als Betreuer in. Langjährigen Betreuerinnen und Betreuern kann bei Bedarf ein Zeugnis ausgestellt werden. Hiermit erkläre ich, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und ich keine wichtigen Informationen vorenthalte.

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