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Wichtige Elterninformation

 

Was ist das Schöne an einer Ferienreise für mein Kind?

Erholung für Kind und Eltern, Neue Erfahrungen und wunderschöne Erlebnisse für die Kinder, tolle Reiseziele und erfahrene Betreuer*innenteams machen die Wahl für eine Reise mit dem J·E·W zu einer klaren Sache. Einfach ins Video reinschauen, was Nadja als Mutter dazu zu erzählen hat.

 

Wie melde ich mein Kind für eine Reise an?

Schritt 1: Online-Anmeldung und Terminauswahl
 

Unter ANMELDUNG füllen Sie die Online-Anmeldung für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder aus. Im Anschluss wählen Sie in der Onlineübersicht einen Termin für das persönliche telefonische Anmeldegespräch im Jugenderholungswerk aus.

 

Schritt 2: Persönliches telefonisches Anmeldegespräch im Jugenderholungswerk
 

Das persönliche telefonische Anmeldegespräch ist zwingend erforderlich, damit Ihr Kind teilnehmen kann. Die Onlineanmeldung alleine reicht NICHT aus! Am, von Ihnen während der Online-Anmeldung ausgewählten, Termin besprechen wir die folgenden Punkte mit Ihnen:
 

  1. Besonderheiten Ihres Kindes (z.B. Nahrungsunverträglichkeiten, Gesundheitsaspekte, besondere Verhaltensweisen), die unsere Betreuerteams während der Reise berücksichtigen sollten

  2. Beratung für das optimale Reiseziel für Ihr Kind

  3. Prüfung und Berechnung der Zuschussberechtigung (hierfür bitte alle Unterlagen vorab per Mail einreichen, z.B. Hartz4-Bescheid, Einkommensnachweise, Mietverträge)

  4. Die Zahlung des Reisebeitrags (bei Vollzahlern mindestens eine Anzahlung in Höhe von 150,00 Euro) muss innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Jugenderholungswerks erfolgen
     

Das Gespräch muss mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten stattfinden. Falls Sie verhindert sein sollten, können Sie auch eine volljährige Vertrauensperson mit schriftlicher Vollmacht beauftragen.

 

Schritt 3: Das Vortreffen
 

Im letzten Schritt erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und Einladung zum Vortreffen für die Reise Ihres Kindes. Die Vortreffen finden in der Regel 1-3 Wochen vor den jeweiligen Schulferien statt. Auf dem Treffen lernen die Kinder schon einmal die Reisegruppe und das Betreuerteam kennen. Außerdem werden Besonderheiten zur Reise und dem Programm besprochen. Die Teilnahme am Vortreffen ist Pflicht für alle, die mitreisen wollen.

Was kostet eine Reise mit dem Jugenderholungswerk 2024?

 

Neben dem Reisebeitrag (Vollzahler oder Bezuschusst) müssen Sie Programmgeld (für besondere Programmpunkte, wie z.B. Schwimmbadbesuche) und Taschengeld für Ihr Kind bezahlen. Sollten Sie keine eigene Haftpflichtversicherung haben, so müssen Sie für die Reise eine über das J·E·W abschließen. Das gilt auch für eine Auslandskrankenversicherung bei Auslandsreisen.

Reisekosten 2024.jpg

Bin ich zuschussberechtigt?

 

Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen, um den bezuschussten Preis erhalten zu können.

  1. Der Wohnsitz des Kindes liegt in Hamburg

  2. Ihre Familie hat ein geringes Einkommen. Um in den Status „Geringes Einkommen“ zu fallen, müssen Sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Entweder Sie beziehen Sozialleistungen wie zum Beispiel „Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)“, „Wohngeld“ oder „Grundsicherung“.

    • Oder Ihr Einkommen liegt unter der Bemessungsgrenze der Stadt Hamburg. Diese Grenze ist individuell zu berechnen. Beispielsweise darf das Nettoeinkommen einer Familie mit einem 8-jährigen Sohn und einer 14-jährigen Tochter nach Abzug der Miete nicht mehr als ca. 2.300 Euro betragen. Dann sind sie zuschussberechtigt. Je nach Familiensituation ist die Bemessungsgrenze eine andere und daher immer im persönlichen Termin vor Ort im Jugenderholungswerk zu klären.

 

Jedes Kind, egal ob „Bezuschusst“ oder „Vollzahler“, kann zunächst auch nur für EINE Reise in 2024 angemeldet werden. Sollten Mitte März noch Plätze für Sommer und Herbst frei sein, so können Kinder auch für eine zweite Reise angemeldet werden. Für eine zweite Fahrt muss dann in jedem Fall der Vollzahlerpreis bezahlt werden. Detaillierte Informationen zur Zuschussberechtigung (inklusive aller relevanten Sozialleistungen und Berechnungsmethoden) finden Sie unter dem Punkt ZUSCHUSSBERECHTIGUNG.
 

Welche Unterlagen muss ich zur Prüfung der Zuschussberechtigung mitbringen?

  • A: Sie sind zuschussberechtigt, weil Sie eine der nachfolgenden Leistungen beziehen und legen uns den entsprechenden Bescheid vor:
    • Arbeitslosengeld II / SGB II (Hartz IV)

    • Hilfen zum Lebensunterhalt / Grundsicherung (SGB XII)

    • Wohngeld

    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    • Pflegeeltern

    • Kinder und Jugendliche in Wohngruppen (HzE)

    • Kita-Gutschein (Geschwister) oder Tagespflegebewilligung mit Mindestbeitrag

 

  • B: Sie beziehen keine Sozialleistungen (siehe oben) und wir berechnen Ihr Einkommen für die Bemessungsgrenze anhand folgender Unterlagen von Ihnen:
    • Letzte Lohn- und Gehaltsabrechnung (aller im Haushalt gemeldeten Personen mit Einkommen)

    • Urlaubs- und /oder Weihnachtsgeldabrechnung (aller im Haushalt gemeldeten Personen mit Einkommen)

    • Nachweis der aktuellen Mietkosten (Kaltmiete)

    • Nachweis der letzten Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung

Was muss ich vor, während und nach der Reise beachten?

 

Vorbereitung Ihres Kindes auf die Reise
 

Freiwilligkeit

Helfen Sie Ihrem Kind, indem Sie es gut auf die Reise einstimmen. Ihr Kind sollte wissen, wohin die Reise geht und Informationen über die Herberge, die Umgebung und die Ferienfreizeit erhalten. Ermöglichen Sie, dass sich Ihr Kind auf die Reise freuen kann.

 

Gruppenreise

Das Zusammenleben in einer Gruppe ist für Ihr Kind ggf. etwas Neues. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass

  • es mit vielen anderen Kindern verreist, mit anderen das Zimmer teilt, es Rücksicht zu nehmen gilt und sich alle gegenseitig helfen

  • Ferien in der Gemeinschaft auch gemeinsames Tun erfordern, also: mitmachen bei Gruppenaktivitäten!

  • gemeinsame Dienste selbstverständlich sind (z.B. Tische decken/abräumen, Geschirr spülen/abtrocknen, Zimmer aufräumen/fegen)

  • das Einhalten fester Regeln für ein harmonisches Zusammenleben unerlässlich sind; den Anweisungen der Betreuer*innen zu folgen ist;

  • die Herbergen eine Hausordnung haben, an die sich alle halten müssen (Die Herbergsleitung hat das Hausrecht).

 

Betreuer*innenteam

Unsere Betreuer*innen durchlaufen eine fundierte und praxisnahe Ausbildung, welche sie mit dem Erwerb der Jugendleitercard abschließen. Somit sind sie optimal auf den Umgang mit den Kindergruppen vorbereitet und mit viel Herz und Energie dabei! Bereiten Sie Ihr Kind auf die Betreuer*innen als neue Bezugspersonen vor und reden Sie mit ihm darüber. Die Betreuer*innen sind Ansprechpartner für Ihr Kind rund um die Uhr. Ihnen soll sich Ihr Kind mit seinen Problemen, Ängsten und Sorgen anvertrauen können.

 

Organisation der Reise
 

Anmeldung

Bitte geben Sie die besonderen persönlichen Eigenarten Ihres Kindes im Reiseantrag und im telefonischen Anmeldegespräch an. Informieren Sie uns über notwendige Medikamentenvergabe oder Krankheiten. Je besser wir Ihr Kind vorher kennenlernen und Einzelheiten zu seiner Persönlichkeit erfahren, umso gezielter können wir von vorneherein auf seine Bedürfnisse und Wünsche eingehen.

Haftpflichtversicherung

Sie muss für die Reise abgeschlossen sein, da Sie für Schäden, die Ihr Kind verursacht, haften. Bei mutwillig verursachten Schäden haften die Erziehungsberechtigten. Sollte Ihr Kind über keine Haftpflichtversicherung verfügen, erhalten Sie sie für die Reise bei der Anmeldung im J·E·W.

 

Ausland

In den Niederlanden wie auch in Schweden und Österreich (Teil der Skireise) benötigen deutsche Staatsbürger einen Personalausweis oder Reisepass. Als Angehöriger eines anderen Staates müssen Sie selbstständig beim zuständigen Konsulat die Visa- und Passauskünfte erfragen und erforderliche Dokumente bei der Abfahrt bereithalten. Für Reisen ins Ausland benötigt Ihr Kind eine Europäische Krankenversicherungskarte und eine Auslandskrankenversicherung. Letztere übernimmt Leistungen, die über den Schutz der Europäischen Krankenversicherungskarte hinausgehen. Sie können diese Versicherung für 5,00 € pro Reise auch im J·E·W abschließen.

 

Gesundheitsvorsorge

Gehen Sie mit Ihrem Kind bitte vorbeugend zum Zahnarzt. Medikamente sollten Sie während der Fahrt nur dann regelmäßig verabreichen lassen, wenn Ihr Kind darauf angewiesen ist. Untersuchen Sie Ihr Kind auf Lausbefall hin und informieren Sie uns, falls es innerhalb der 2-3 Wochen vor der Reise behandelt wurde.

 

Vortreffen

Ihre Anwesenheit beim Vortreffen so wie die Ihres Kindes ist verbindlich und Voraussetzung für die Reiseteilnahme. Hier werden Ihnen die Reisepapiere ausgehändigt (Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und gezahltem Elternbeitrag vorausgesetzt). Die Betreuer*innen informieren Sie und Ihr Kind über die geplanten Ferien und Aktivitäten und die Betreuer*innen und Kinder lernen sich kennen. Auch mit den Betreuer*innen sollten Sie über die Besonderheiten Ihres Kindes sprechen. Bei notwendigen Medikamentenvergaben informieren Sie sie bitte mit schriftlichen Anweisungen. Die Vorgespräche mit dem J·E·W und den Betreuer*innen sind ungemein wichtig: Je offener und vertrauensvoller die Erwachsenen im Vorwege einer Freizeit miteinander sprechen, desto leichter haben es die Kinder während der Fahrt.

 

Kofferpacken

Ihr Kind muss das Gepäck selbst tragen können. Am Koffer sollten der Name und die Anschrift Ihres Kindes erkennbar sein. Kennzeichnen Sie zudem die Kleidung Ihres Kindes mit einem geeigneten Stift auf dem Etikett. So können wir Ihnen die Rückgabe von Fundsachen garantieren! Alle Arten von Messern und Waffen, Feuerzeuge, Radios, Videospiele und Wertsachen, wie z.B. auch Handys, bleiben in jedem Fall zu Hause. Für einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Freizeit bauen wir darauf, dass Sie die Einhaltung unserer Regeln unterstützen. Zudem kann für Verlorenes nicht gehaftet werden. Im Zweifelsfall suchen Sie gerne das Gespräch mit uns, damit wir Ihren Bedarf bzw. Ihre Fragen direkt klären und lösen können.

 

Taschengeld

Bitte halten Sie sich an die vorgegebene, einheitliche Höhe. Ungleichheit unter den Kindern schafft Neid, Missgunst und Traurigkeit bei denen, die weniger haben. Dies würde die Stimmung in der Gruppe maßgeblich beeinträchtigen. Verbindlich gilt: Für Kinder von 8 bis 10 Jahren 5,00 € pro Woche, für Kinder von 11 und 12 Jahren 7,50 pro Woche und für Jugendliche von 13 bis 15 Jahren 10,00 € pro Woche; bei altersübergreifenden Reisen gilt der höhere Betrag. Dazu kommen 10,00 € pro Woche Programmgeld.

 

Abfahrt

Geben Sie den Betreuer*innen bitte unbedingt in die Hand: 1. den von Ihnen unterschriebenen Fahrtausweis 2. den Briefumschlag, den Sie beim Vortreffen erhalten haben mit folgendem Inhalt (Inhaltsangabe auf dem Umschlag):

  • Taschengeld/Programmgeld

  • Krankenversicherungskarte oder Behandlungsschein

  • frankierte Briefumschläge

  • Impfpass und Schwimmausweis in Kopie Medikamente übergeben Sie den Betreuer*innen bei Abfahrt persönlich und mit schriftlichen Angaben zur Einnahme.

Während der Reise
 

Besuche

Bitte sehen Sie von Besuchen am Ferienort ab! Besuche können, insbesondere bei jüngeren Kindern, Heimwehgefühle auslösen und wirken sich sehr nachteilig auf die Gruppendynamik aus. Geben Sie Ihrem Kind den Raum, um sich auf neue Situationen einzulassen und anzukommen.

 

Telefonieren

Jeder persönliche, mündliche Kontakt mit Freunden und Familie schafft einen Nebenschauplatz in der Ferienfreizeit, der Ihr Kind vom Gruppengeschehen ablenkt bzw. sein Einlassen auf die neue Erfahrungswelt behindert. Dies bringt Unruhe in die Gruppe und kann den Gruppenfrieden nachhaltig stören. Wegen dieser Erfahrung sind Telefonkarten sowie die Mitnahme eines Handys bei den JEW-Reisen untersagt. In dringenden Fällen wird die J·E·W-Geschäftsstelle den Telefonkontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind herstellen.

 

Briefe

Schreiben Sie Ihrem Kind mindestens einen Brief pro Woche! Halten Sie sich bitte daran, damit möglichst alle Kinder gleich viel Post erhalten und sich niemand zurückgesetzt fühlt.

 

Eingewöhnung

Zu Beginn der Reise müssen sich alle Beteiligten in der neuen Umgebung und Gruppe eingewöhnen. Dies braucht seine Zeit und ist normal. Wenn Sie vorher mit Ihrem Kind darüber sprechen, ist es gut darauf vorbereitet. Wenn Ihr Kind Heimweh oder andere Probleme bekommt, melden wir uns bei Ihnen, um abzusprechen, wie Ihrem Kind geholfen werden kann.

 

Notfälle

Unvorhergesehenes kann einen sofortigen Kontakt zu den Eltern oder der Person Ihres Vertrauens erforderlich machen. Als Erziehungsberechtigte sollten Sie oder die Person Ihres Vertrauens für uns in Notfällen rund um die Uhr erreichbar sein. Wenn Sie Ihr Kind in dringenden Fällen so schnell wie möglich erreichen wollen, rufen Sie in unserer Geschäftsstelle an – wir werden sofort handeln.

 

Nach der Reise
 

Rückmeldungen über die Ferienfreizeiten

Ihre Rückmeldung ist uns wichtig und willkommen und notwendig für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Reisen. Wenden Sie sich mit Anregungen, Kritik und Beschwerden bitte an die J·E·W-Geschäftsstelle. Wir stehen Ihnen für Beratung und Gespräche zur Verfügung.

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