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Bezuschusste Kooperationsfahrten für Hamburger Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Seid Ihr ein ganzjährig tätiger Hamburger Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)? Wollt Ihr mit Euren eigenen Betreuer*innen und Kindergruppen eine eigene Ferienreise organisieren und fragt Euch: Wie finanzieren wir das Ganze? Dann seid Ihr bei uns im Jugenderholungswerk richtig.

In Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde fördern wir neben der direkten Teilnahme an unseren Reisen auch Eure Ferienreisen bzw. die zuschussberechtigten teilnehmenden Familien. Dabei gelten im Wesentlichen dieselben Regularien, wie auch für eine Förderfähigkeit bei unseren J·E·W-Fahrten.  Auf diesem Weg möchten wir dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, die sich untereinander kennen, mit Betreuern, zu denen sie Vertrauen haben, eine Ferienfreizeit erleben können. Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien soll durch eine Förderung ermöglicht werden, an solchen Ferienfreizeiten teilzunehmen. 

 

Alle Informationen zu den Kooperationsfahrten findet Ihr nachfolgend gesammelt im PDF. Das Formular zur Berechnung der Zuschussberechtigung findet Ihr hier ebenfalls.

Kooperationsverfahren A

Förderung von Hamburger Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zur Teilnahme an Reisen der Kinder- und Jugenderholung von Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und Trägern der Jugendhilfe (sog. Kooperationsfahrten) mit einer Reisedauer von 2 bis 21 Tagen und einem Alter von acht bis 17 Jahren (bei Reiseantritt). 

Zuschussberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren bereinigtes Familieneinkommen die im jeweils geltenden Merkblatt  für Freizeiten und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung der Sozialbehörde (künf-tig Merkblatt) benannten Bemessungsgrenzen nicht überschreitet

Kooperationsverfahren B

Förderung von Hamburger Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zur Teilnahme an Reisen der Kinder- und Jugenderholung von Einrichtungen der offenen Kinder- und

Jugendarbeit und Trägern der Jugendhilfe (sog. Kooperationsfahrten) mit einer Reisedauer von 2 bis 21 Tagen und einem Alter von acht bis 17 Jahren (bei Reiseantritt). 

Zuschussberechtigt sind einkommensunabhängig Kinder- und Jugendliche aus Familien, die zehn Tage vor Reiseantritt in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft mit der perspektive Wohnen (UPW), einer Wohnun-terkunft (WUK) oder Erstaufnahme (EA) im Hamburger Stadtgebiet leben. Der Nachweis des Wohnsitzes ist durch den Ankunftsnachweis oder das Deutsche Passersatzpapier für Ausländer zu belegen.

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