
Bezuschusste Kooperationsfahrten für Hamburger Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Seid Ihr ein ganzjährig tätiger Hamburger Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)? Wollt Ihr mit Euren eigenen Betreuer*innen und Kindergruppen eine eigene Ferienreise organisieren und fragt Euch: Wie finanzieren wir das Ganze? Dann seid Ihr bei uns im Jugenderholungswerk richtig.
In Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde fördern wir neben der direkten Teilnahme an unseren Reisen auch Eure Ferienreisen bzw. die zuschussberechtigten teilnehmenden Familien. Dabei gelten im Wesentlichen dieselben Regularien, wie auch für eine Förderfähigkeit bei unseren JEW-Fahrten. Auf diesem Weg möchten wir dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, die sich untereinander kennen, mit Betreuern, zu denen sie Vertrauen haben, eine Ferienfreizeit erleben können. Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien soll durch eine Förderung ermöglicht werden, an solchen Ferienfreizeiten teilzunehmen.
Wir bieten aktuell zwei Kooperationsverfahren an, zu denen Ihr weiter unten die relevanten Infos und Anmeldeunterlagen findet. Das Formular zur Berechnung der Zuschussberechtigung (für beide Verfahren notwendig) findet Ihr hier.
HINWEIS ZU CORONA: Es ist nicht ausgeschlossen, dass Corona-bedingte Einschränkungen auch das Jahr 2023 hindurch bestehen werden. Dies kann auch die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Reiseaktivitäten betreffen. Daher sind bei Abgabe eines Förderantrags insbesondere folgende Punkte zu beachten.
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Ihr könnt ein den jeweiligen Bedingungen (Hamburger Corona-Verordnung und der jeweiligen Corona-Verordnung am Reiseziel) entsprechendes Hygienekonzept aufstellen und für Ihre Reise umsetzen.
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Ihr gestaltet den Vertrag mit der Unterkunft vor Ort so, dass Ihr bei einer Corona-bedingten Stornierung keine bzw. nur geringe (bspw. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro) Stornokosten bezahlen müsst. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Reisen ins Ausland mit Vorsicht zu buchen, da hier die Rechtslage bei Stornierungen schwieriger sein kann, als im Inland. Stornokosten, die Ihr als Träger aufgrund unzureichender Vertragsgestaltung mit der Unterkunft oder Fahrlässigkeit zu verantworten haben, werden von der Sozialbehörde in 2023 nicht übernommen.
Kooperationsverfahren A
Der Zuschuss wird bis zu einem Alter von über 8 Jahren und unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Reise gewährt. Die Reisedauer muss mind. 5 Tage und darf max. 21 Tage betragen, wobei Anreise- und Abreisetage als ein Tag gelten. Die Reisen sollen in den Hamburger Schulferien stattfinden. In Ausnahme-fällen sind Kurzreisen von 5 Tagen auch über ein, mit entsprechenden Feiertagen und schulfreien Tagen, verlängertes Wochenende möglich.
Kooperationsverfahren B
Die Förderung richtet sich insbesondere an ausländische Kinder und Jugendliche, deren Lebensmittelpunkt in Hamburger Wohnunterkünften (WUK) oder Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) liegt. Der Anteil der ausländischen Kinder und Jugendlichen mit Fluchthintergrund der Reise muss bei mindestens 30 Prozent der Reiseteilnehmer liegen. Die Reisedauer muss mind. 3 Tage und darf max. 7 Tage betragen, wobei Anreise- und Abreisetage als ein Tag gelten.