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Unsere Reise-AGBs

Bei Anmeldung meines Kindes und Buchung einer Reise über das Jugenderholungswerk erkenne ich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als bindend an.

Absage der Reise - ACHTUNG STORNO-GEBÜHREN
 

Eine nur teilweise Anwesenheit bei einer Reise ist nicht möglich. Bei einer Absage aus gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Eine Absage der Reise muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Ab 2024 gelten folgende Stornobedingungen:
 

  • ab Buchung / oder spätestens ab 60 Tage vor Reisebeginn (Tag der Abfahrt): 25% des gezahlten Reisepreises

  • 59 Tage bis 28 Tage vor Reisebeginn (Tag der Abfahrt): 50% des gezahlten Reisepreises

  • 27 Tage bis 14 Tage vor Reisebeginn (Tag der Abfahrt): 75% des gezahlten Reisepreises

  • 13 Tage bis 0 Tage vor Reisebeginn (Tag der Abfahrt): 100% des gezahlten Reisepreises

Teilnahme an Vortreffen
 

Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an den Vorbereitungstreffen eine verbindliche Voraussetzung dafür ist, dass mein Kind mit dem J·E·W verreisen kann. Hier lernen mein Kind und ich die Betreuer*innen und die anderen Kinder kennen. Ich erhalte alle wichtigen Informationen zur Abfahrt und Reise und bekomme die Reisepapiere ausgehändigt. Voraussetzung dafür ist, dass alle Unterlagen im J·E·W vorliegen und der Elternbeitrag vollständig bezahlt wurde. Sollte ich verhindert sein, wird mein Kind von einer volljährigen Person begleitet, die eine Vollmacht von mir vorlegen wird. Fehlt mein Kind beim Vortreffen, kann dies die Stornierung der Reisebuchung zur Folge haben.

Infos zu Krankheiten
 

Rechtzeitig vor Abfahrt setze ich das J·E·W von zwischenzeitlich aufgetretenen, auch vermeintlich auskurierten ansteckenden Krankheiten des Kindes/Geschwisterkindes in Kenntnis. Hierzu zählt z.B. auch Lausbefall. Bei Versäumnis können mir die Kosten für z.B. Behandlungsmittel für die Betroffenen, notwendige Reinigungen etc. in Rechnung gestellt werden. Ich bin damit einverstanden, dass die Betreuer*innen bei meinem Kind Soforthilfe bei Kleinstverletzungen leisten dürfen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente verabreichen und eine Kontrolle auf Lausbefall vornehmen dürfen. Auf bekannte Unverträglichkeiten weise ich die Betreuer*innen hin.

Aufsichtspflicht
 

Mir ist bekannt, dass die Aufsichtspflicht während der Ferienfreizeit auf das J·E·W bzw. auf die von diesem beauftragten Betreuer*innen übertragen und von ihnen ausgeübt wird. Das bedeutet u.a., dass die Betreuer*innen kein Kind ohne vorherige Absprache mit dem J·E·W aus ihrer Obhut entlassen dürfen. Diese Maßnahme dient der Sicherheit meines Kindes und ist in meinem Interesse.

Vorzeitige Abreise
 

Mir ist bekannt, dass bei einer vorzeitigen Abreise bzw. Abholung meines Kindes von der Ferienfreizeit eine Bescheinigung des J·E·W erforderlich ist. Bei Abholung des Kindes wird diese Bescheinigung vom Betreuer*innen und dem Erziehungsberechtigten nach Vorlage des Personalausweises unterschrieben.

Taschengeldregelung
 

Ich halte mich an die Taschengeldregelung: Kinder von 8 bis 10 Jahren 5,00 €, Kinder von 11 und 12 Jahren 7,50 €, Jugendliche von 13 bis 15 Jahren 10,00 € pro Woche. Mit der Verwaltung des Taschengeldes durch die Betreuer*innen bin ich einverstanden. Ich habe darüber auch mit meinem Kind gesprochen. Dazu kommen 10,00 € pro Woche für die Programmkasse.

Teilnahme an Aktivitäten
 

Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind am Baden/ Schwimmen und sonstigen Aktivitäten unter Aufsicht einer Betreuungsperson teilnimmt; das heißt u.a. Sport und Spiele, auch Radfahren, gegebenenfalls Reiten, Klettern, Kanu- und Skifahren. Ich bin damit einverstanden, dass sich die Kinder in Kleingruppen (mindestens jeweils drei) ohne Betreuer*innen vom Heimgelände entfernen dürfen. Bedingung: Einverständnis der Betreuer*innen sowie ordentliche Ab- und Rückmeldung.

Haftpflichtversicherung
 

Eine Haftpflichtversicherung ist vorhanden bzw. wird abgeschlossen, da ich für Schäden, die mein Kind verursacht, hafte. Bei mutwilliger Zerstörung hafte ich, da hier keine Versicherung zahlt. Diesen Sachverhalt habe ich verstanden und meinem Kind erklärt.

Transport
 

Ich bin damit einverstanden, dass der Personentransport durch Transportunternehmen vorgenommen wird, die durch das J·E·W oder seine Kooperationspartner*innen beauftragt worden sind. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind bei Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung oder Versorgung von einer Betreuungsperson mit einem privaten Fahrzeug zur ärztlichen Versorgung gefahren wird. Sollten Fahrten mittels eines privaten Fahrzeuges nicht möglich sein, bin ich damit einverstanden, die entstandenen Taxitransportkosten zu übernehmen.

Speicherung meiner Daten
 

Ich bin damit einverstanden, dass unsere Daten elektronisch gespeichert und den zuständigen Betreuer*innen der Ferienfreizeit zur Verfügung gestellt werden. Näheres dazu regelt die Datenschutzerklärung des J·E·W.

Fotomaterial
 

Ich bin damit einverstanden, dass Bildmaterial von meinem Kind, das in Zusammenhang mit den Ferienaktivitäten entstanden ist, für die J·E·W-Fotodokumentation, für J·E·W eigene Druckerzeugnisse und die J·E·W-Internetauftritte und -präsenz, einschließlich der Kooperationspartner*innen, genutzt werden darf.

Umgang mit Regelverstößen
 

Bei Missachtung der von den Betreuer*innen gesetzten unerlässlichen Regeln in der Gruppe, bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, z.B. Konsum von Alkohol, Tabak, Drogen aller Art oder bei strafrechtlichen Vergehen, z.B. Diebstahl wird mein Kind nach Hause geschickt bzw. muss abgeholt werden. In allen Fällen – auch bei Abbruch der Ferienfreizeit auf eigenen Wunsch oder krankheitsbedingter Heimreise – trage ich die Ausgaben für die Rückreise und bezahle die Ausfallgebühren der Herberge sowie evtl. anfallende Reisenebenkosten. Auch die gezahlten Programmkosten werden nicht erstattet.

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